Über diese Website

Der Sinn dieser Website ist einfach und klar. Sie soll einem in vielen verstreuten Publikationen verfolgten Ziel eine Internetpräsenz geben indem sie einerseits verstreute, ihm dienende Publikationen zugänglich macht, andererseits einen Ort für Stellungnahmen schafft, die ihn in aktueller und konzentrierter Weise fördern können.

Die rechtshistorische Romanistik, die dem römischen Recht gewidmete Spezialdisziplin, wird heute weithin als “Rechtsgeschichte ohne Recht” betrieben, d.h. ohne die eine klares Erkenntnisinteresse und eine klare Methode gebende Frage, was das in so gut wie allen Rechtskulturen gegenwärtige römische Recht insofern geleistet hat, wie das möglich war und was davon im Sinne einer education in the obvious in seinen dauerhaften menschlichen Gehalten verdient, ein beständiger Teil des Wissens um die richtigen Bedingungen des menschlichen von den Prinzipien der Freiheit und der Sozialität beherrschten Daseins zu sein.

In einer im Druck stehenden postumem Veröffentlichung eines lieben, viel zu früh verstorbenen jüngeren Freund ist, sieht sich die Romanistik im Mutterland des römischen Rechts in der Postmoderne in der Spielart des postdiritto. Es ist ein Terminus, der dem in Italien einflussreichen Rechtsnihilismus (nihilismo giuriduco, Natalino Irti) eine „geistesgeschichtliche“ Einordnung gibt, die – das eröffnet eine erfreuliche Perspektive – ihren Zenith überschritten hat und einer sie entlarvenden Kritik unterzogen worden ist. Der insoweit sehr instruktive Wikipedia Artikel „Postmoderne“ notiert in diesem Zusammenhang, dass auch ein Michel Foucault zu ihren Kritikern gehört, und zwar mit einem grundsoliden Argument.

Eckpunkte der Vergewisserungen, die diese Website anstoßen will, sind einerseits die in der Würdigung meines Freundes und Weggefährten Rolf Knütel zitierte Frage Thomas Manns, ob nicht die maßgebend von der hellenistischen Antike bestimmte Zivilisationsgeschichte der Menschheit Ordnungen und Werte des Zusammenlebens hervorgebracht hat, die dauerhaft zur condicio humana gehören, und das in der Würdigung Richards Honig angeführte Zitat Martin Heideggers, in dem die Rechtsfremdheit der modernen Philosophie ihren Höhepunkt erreicht hat: Die Rechtsfremdheit beruht dort auf einer Wahrnehmungsschwäche, die daraus folgt, dass alle ordnenden und sinnstiftenden Objektivationen wie sie das Recht tragen, für Metaphysik erklärt werden, die dem Menschen die Wahrheit seiner Existenz verdunkeln. Es ist ein ekstatische Daseinswahrnehmung, die diese Philosophie dem Lebensgefühl der Dichter entlehnt ist. Wie in der Publikation „Heinrich Heine und das Recht“ exemplarisch deutlich geworden ist, ist das Recht, das zwischen den Menschen primär Räume der die Individualität sichernden Distanz erzeugt, mit der poetischen Weltwahrnehmung nicht vereinbar ist, sondern wird vielmehr als die Produktivität gefährdend empfunden. Die in dieser Kulturtradition tief verwurzelte Rechtsfremdheit war letztlich eine Erneuerung der Rechtsfremdheit der in Philosophie und Dichtung erneuerten Rechtsfremdheit des Christentums, das erst, nach einer langen, grausamen Verfolgungszeit jedenfalls im Grundsatz davon überzeugt worden war, dass das Recht die Fortdauer der Welt gewährleistet und in dieser Funktion in die Religion integriert werden muss. Es war ein exemplarischer Vorgang. Jeder Religion und jeder Weltanschauung darf die Respektierung des die Welt nach den Prinzipien der Individualität und Sozialität ordnenden Rechts abgefordert werden. Wie das im römischen Recht verwirklichte große Muster, die von Freizügigkeit geprägte mediterrane Poliswelt, zeigt, sind das Prinzipien, die Vielfalt und fruchtbaren Wettbewerb fördern und die Welt nicht homogenisieren, sondern in ihren aktiven Elementen, den Menschen und Gemeinwesen, pluralisieren. Mit diesen Eigenschaften gehört das Römische Recht in einem eminenten Sinn zu dem, was dankbar als heritage of mankind gilt.